Mitglie­der­ver­ein­ba­rung

Mitglieder­vereinbarung

der INTERPRAX Prävention und Fitness GmbH

1. Die Einrichtung gewährt dem Nutzer/der Nutzerin während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang in der Einrichtung bekanntgegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der oben vereinbarten Leistungen.

2. Der Nutzer/Die Nutzerin bestimmt durch die Wahl der Erstlaufzeit die Höhe seines/ihres Beitrages. Die Vereinbarung wird auf Wunsch des Nutzers/der Nutzerin zunächst für die markierte Dauer geschlossen. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils für die markierte Dauer, maximal jedoch um 12 Monate, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.

3. Die vereinbarten Beträge werden jeweils am 1. des Monats im Voraus fällig. Die einmaligen Gebühren sind mit dem ersten Beitrag zu zahlen, sofern nicht anders angegeben.

4. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden.

5. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

6. Die Rechte des Nutzers/der Nutzerin aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.

7. Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Einrichtung zurückzuführen.

8. Eine Haftung der Einrichtung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Einrichtung oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.

9. Gerät der Nutzer/die Nutzerin schuldhaft mit mindestens 3 Monats-Beiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort fällig.

10. Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Nutzers sind der Einrichtung unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten zu Lasten des Nutzers.

11. Bei Rücklastschriften trägt der Nutzer/die Nutzerin die Gebühren in vollem Umfang, mindestens jedoch eine Pauschale von 10 Euro.

12. Ändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz, so ändert sich auch der monatliche Beitrag.

13. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.

14. Nach Ende der Erstlaufzeit erhöht sich der Monatsbeitrag alle 12 Monate um 1 Euro.

15. Kostenlose eGYM-Services und Trainer App in der Einrichtung: Als kostenfreie Zusatzleistung werden dem Mitglied die eGYM Services einschließlich der Anbindung an die eGYM Trainer App zur Verfügung gestellt, um dem Mitglied individuelle Trainingsmöglichkeiten und individuelle Betreuung zu ermöglichen und das Training zu vereinfachen. Für die Nutzung der eGYM-Services ist eine gesonderte Anmeldung die der eGYM GmbH am Gerät oder über die Website erforderlich. Hierzu werden unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen Trainingsdaten (z.B. gewählte Gewichte und sonstige Geräteeinstellungen, Trainingsfrequenz, Check-in/Out-Zeiten usw.) sowie die Stammdaten des Mitglieds, Trainingsanalyse und -beratung für die Trainerin der Einrichtung verfügbar gemacht. Einzelheiten zur Funktion der eGYM Services und den verwendeten Daten sind im Anhang erläutert. Wenn das Mitglied das Angebot der eGYM-Services nicht wünscht , kann es sie jederzeit schriftlich abbestellen.